Unzulässige Direktvergaben von öffentlichen Auftraggebern ade!

Da die Kammer bei Anfechtungen von Vergabeverfahren nicht als Antragstellerin fungieren darf haben Präsident Bauer, Vizepräsident Sommer und der SV der Architekten Mayrhofer sich zur „ARGE Mayrhofer Sommer Bauer“ zusammengetan und einen Anfechtungsantrag gestellt, um die unzulässige Direktvergabe eines Internats in Oberwart zu verhindern. Die Stadtgemeinde Oberwart verzichtete freiwillig auf eine Gerichtsverhandlung aufgrund der absehbaren Niederlage und der Bürgermeister signalisiert, dass er das Gespräch mit der Kammer sucht. Die von der ARGE bezahlten Pauschalgebühren werden von der Stadtgemeinde ersetzt. Weiters fordert die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten eine generelle Schließung der Gesetzeslücke, dass es bei unzulässigen Direktvergaben (=ohne vorherige Ausschreibung) keinen ausreichenden Rechtsschutz gibt

Der Anlassfall im Detail
Am Landesverwaltungsgericht Eisenstadt hätte es am 7. November zu einer mündlichen Verhandlung zwischen der Stadtgemeinde Oberwart und mehreren Ziviltechnikern kommen sollen. Die Stadtgemeinde Oberwart hatte zuvor in unzulässiger Weise versucht, einen Planungsauftrag für das dortige Internat direkt zu vergeben, anstatt eine öffentliche Ausschreibung vorzunehmen. Die Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland hat ein Rechtsschutzverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Burgenland unterstützt, indem die Direktvergabe der Neugestaltung des Internats Oberwart bekämpft wurde.

Keine Handhabe bei Direktvergabe
Bei der freihändigen Vergabe sind Auftraggeber fein raus. Selbst wenn sie dabei gegen das Bundesvergabegesetz verstoßen, haben sie aufgrund des mangelhaften Rechtschutzsystems kaum Konsequenzen zu befürchten. Dies kann ein Einzelner zwar anfechten, er riskiert dabei aber hohe Kosten. Selbst bei einem gewonnenen Verfahren erhält der Kläger keinen Auftrag, sondern das Verfahren wird neu ausgeschrieben und er kann sich bewerben. Ein einzelner Ziviltechniker wird sich auch aufgrund des Risikos und der hohen Kosten kaum darauf einlassen, „nur professionelle Korruptionsaufdecker würden sich das freiwillig antun. Dem einzelnen Unternehmer ist das nicht zuzumuten. Diese Gesetzeslücke, dass die Kammer keine Antragslegitimation besitzt und damit keinerlei Möglichkeit, im Sinne ihrer Mitglieder zu wirken, gehört dringend geschlossen“, warnt Bernhard Sommer, Vizepräsident der Länderkammer.

Kammer fordert also Antragslegitimation für Anfechtungen

Die Aufgabe des Vergaberechts für Transparenz bei der Verwendung von Steuergeldern zu sorgen, wird auf diese Weise unterwandert. „Der Gesetzgeber muss ein generelles Anfechtungsrecht der Berufsvertretung gegen gesetzeswidrige Direktvergabe schaffen. Nur so kann der Korruption entgegen gewirkt werden.“, ist sich Bernhard Sommer sicher.

Faire Vergabe von vielen Seiten gefordert
Durch die bevorstehende Novellierung des Bundesvergabegesetzes fordern nicht nur die Kammern der Architekten und Ingenieurkonsulenten die Aufwertung der Rechtsschutzinstrumente im öffentlichen Auftragswesen. Auch die Sozialpartner mit der Initiative „Faire Vergaben“ verlangen unter anderem ein Antragsrecht für Interessensvertretungen.


Siehe dazu den Bericht in diePresse von Christine Kary, Donnerstag, 13. November 2014.