| | Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 7 Abs. 4 Vermessungsgesetz, BGBl. Nr. 306/1968, in der geltenden Fassung, werden die Verordnungen des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen betreffend die Änderungen von Katastralgemeinden zur Kenntnis gebracht. Diese Verordnungen sind im Amtsblatt für das Vermessungswesen (AVerm) vom 1. Oktober 2026, Stück 3, erschienen. Die Übersicht auf Seite 2 des Amtsblattes enthält nähere Angaben (Verordnungsnummer, Bundesland, Gemeinde, Bezirk etc.) zur leichteren Auffindbarkeit der Verordnungen. Das AVerm ist auf der Homepage des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, www.bev.gv.at, Menüpunkt: Amtsblatt – Vermessungswesen zum Herunterladen bereit gestellt. | | | |
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