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zt: SONDERNEWSLETTER 23.10.: „Änderung Bauordnung Wien – Kurzzeitvermietung / Leitfaden zu § 48a NÖ Bauordnung

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Am 20.10.2026 wurde mittels Initiativantrag ein Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird und ein Wiener Register für Kurzzeitvermietungen eingerichtet wird, eingebracht. Damit werden die Regelungen für Kurzzeitvermietungen in Wien verschärft. Da es sich um kein herkömmliches Begutachtungsverfahren handelt, war der zt: Kammer Ost der Text des Entwurfs im Vorfeld nicht bekannt, und konnte sohin auch nicht Stellung genommen werden. Den nunmehr zugänglichen Text finden Sie hier: Gesetzesentwurf zur Änderung der Bauordnung für Wien und zur Einrichtung eines Wiener Registers für Kurzzeitvermietungen (PDF).

Der Teil über die Einrichtung und Führung des Wiener Registers für Kurzzeitvermietungen soll mit 1.1.2027 in Kraft treten, die verschärfenden Regelungen in der Bauordnung für Wien unmittelbar nach der Kundmachung. Zu beachten ist auch die Übergangsbestimmung, dass (nur) für alle bis zum 10. Oktober 2026 anhängigen Verfahren die bisherigen Bestimmungen gelten.

Ebenfalls am 20.10.2026 wurde der neue Leitfaden zur NÖ Bauordnung ( Sanierungsvereinfachungsgesetz) auf der Homepage des Land Niederösterreich veröffentlicht, der insbesondere auch die Handhabung des neuen § 48a NÖ-Bauordnung beinhaltet. Das Dokument ist hier abrufbar: Leitfaden zur NÖ Bauordnung (PDF).